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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Artikel 1. Definitionen
  1. Medicab, mit Sitz in Vught, wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
  2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
  3. Die Parteien sind Verkäufer und Käufer gemeinsam.
  4. Der Kaufvertrag zwischen den Parteien wird in diesen AGB “Vertrag” genannt.
 
Artikel 2. Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen und/oder Waren durch den Verkäufer oder im Namen des Verkäufers.
 
Artikel 3: Angebote, Kostenvoranschläge und Rechnungen
  1. Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot wird eine Annahmefrist bestimmt. Mit Ablauf der Annahmefrist erlischt die Bindungsfrist.
  2. Die in den Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zur Kündigung des Vertrags oder zum Schadenersatz.
  3. Der auf Angeboten, Kostenvorschlägen und Rechnungen angegebene Preis ist inklusive Mehrwertsteuer .
 
Artikel 4: Lieferung
  1. Benötigt der Verkäufer für die Ausführung des Vertrages zusätzliche Informationen des Käufers, so beginnt die Lieferfrist nach Erhalt dieser Informationen.
  2. Der vom Verkäufer angegebene Liefertermin ist lediglich ein Richtwert und er haftet nicht für Lieferverzögerungen.
  3. Der Verkäufer darf für die Lieferung der Ware Lieferkosten in Rechnung bringen.
  4. Der Verkäufer kann die Bestellung in Teillieferungen ausliefern und ist zu Teilrechnungen berechtigt.
 
Artikel 5: Höhere Gewalt
  1. Der Verkäufer haftet nicht für Verzug ode reine Verzögerung bei der Erfüllung seiner Kaufvertragspflichten, soweit die Vertragserfüllung infolge höherer Gewalt verhindert, beeinträchtigt oder verzögert wird.
  2. In diesem Fall ist “höhere Gewalt” als Fakt oder Umstand zu verstehen, der außerhalb der direkten Kontrolle des Verkäufers liegt oder den der Verkäufer bei Vertragsabschluss nicht hat berücksichtigen können und in dessen Folge die normale Erfüllung des Vertrags vom Käufer billigerweise nicht verlangt werden kann, wie Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Terrorismus, Energieausfall, Überschwemmung, Feuer, Naturkatastrophen, Transportbeschränkungen und oder -schwierigkeiten, Pandemien, Unterbrechung des Geschäftsbetriebs.
  3. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien außerdem den Umstand, dass Lieferanten, von denen der Verkäufer bei der Ausführung des Vertrags abhängig ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen.

Artikel 6: Garantie
  1. Enthält der Vertrag keine Garantie, so gilt Folgendes. Die Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der Bestellung durch den Käufer.
  2. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte Änderungen am Kaufgegenstand vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen oder wenn der Kaufgegenstand zweckentfremdet genutzt wurde.

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